An­de­re Qua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren EFZ

Ich spare mit dem L-GAV bis zu

CHF 6000.-

Übersicht Konditionen 2026
mehr
Ich bezahle

CHF* variiert

Ich erhalte

eidg. Fähigkeitszeugnis

Abschluss

eidg. Fähigkeitszeugnis

Dauer

individuell

Kurssprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch

Kosten mit L-GAV

variiert

Du sparst bis CHF 6000.-

Kosten ohne L-GAV

variiert

siehe aktuelle Broschüre

Arbeitsausfallentschädigung Arbeitgeber

keine Arbeitsausfallentschädigung

Über den Kurs

Personen, welche das Validierungsverfahren nach Art. 31 BBV oder das Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV absolvieren, können eine Rückerstattung für ihre Auslagen beantragen. Die Rückerstattung ist unabhängig davon, ob die teilnehmende Person sich schulisch oder selbständig auf den Abschluss vorbereitet. Die Antragsformulare können bei Hotel & Gastro formation Schweiz angefordert werden.

Validierungsverfahren nach Art. 31 BBV CHF
Folgende Subventionen werden dem Teilnehmenden gewährt: Erhalt des eidg. Fähigkeitszeugnisses aufgrund des Validierungsverfahrens 6'000.–
Folgende Subventionen werden dem Arbeitgeber gewährt: Einmalige Prämie bei Erhalt des eidg. Fähigkeitszeugnisses im Validierungsverfahren. 2'500.–

Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV CHF
Folgende Subventionen werden dem Teilnehmenden gewährt: Ablegen des Qualifikationsverfahrens, 1. Versuch, unabhängig vom Prüfungserfolg 5'000.–
Zusätzliche Prämie bei Abschluss des Qualifikationsverfahrens (oder sofern zwei weitere Versuche in den direkt aufeinander folgenden Jahren zum erfolgreichen Abschluss führen). 1'000.–
Folgende Subventionen werden dem Arbeitgeber gewährt: Einmalige Prämie bei erfolgreichem Bestehen des Qualifikationsverfahrens. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis während der gesamten Vorbereitungszeit auf den Abschluss besteht/bestand. 2'500.–

Kursorte

ganze Schweiz

Voraussetzungen und Informationen zur Finanzierung

Auf den Anmeldeformalitäten wird nach der L-GAV-Unterstellung gefragt. Falls Sie eine der beiden Fragen mit «Ja» beantworten können, erhalten Sie einen entsprechenden L-GAV-Antrag zum Ausfüllen. Erst wenn dieser Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht wird und durch die Kontrollstelle L-GAV in Basel bewilligt wird, ist die Finanzierung gesichert. Bitte beachten Sie, dass die L-GAV-Kontingente pro Jahr beschränkt sind.

Ausnahmen

Bei den Qualifikationsverfahren EBA nach Art. 32 BBV sowie Qualifikationsverfahren EFZ Art. 32 BBV/Validierungsverfahren EFZ Art. 31 BBV findet keine Triage auf allfälligen Anmeldeformalitäten der verschiedenen Berufsfachschulen statt. Wir bitten die teilnehmenden Personen, sich bei Hotel & Gastro formation Schweiz zu melden. Das Subventionsgesuch kann frühstens ab dem Zeitpunkt des Zulassungsentscheids, spätestens 3 Monate nach dem Qualifikationsverfahren oder dem Abschluss des Validierungsverfahrens bei Hotel & Gastro formation Schweiz eingereicht werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung und dem Vorliegen des eidg. Berufsattests oder Fähigkeitszeugnisses dürfen nicht mehr als 5 Jahre vergehen.

Hotel & Gastro formation Schweiz
Kurssprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch

Diese Aus- und Weiterbildung ist kostenlos dank ...

  • dem L-GAV
  • meiner Anstellung in einem L-GAV Betrieb