Informationen zu den
L-GAV-Vergünstigungen
Wer profitiert von den L-GAV-Vergünstigungen?
Finanziell unterstützt werden:
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Mitarbeitende, (Anstellung mind. 20 %), deren Betrieb zum Zeitpunkt der Anmeldung (für G1 und die modulare Expertenausbildung gelten spezielle Bedingungen) zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV des Gastgewerbes untersteht. Die Anzahl der Kursbesuche pro Person ist unbeschränkt.
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Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (z.B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) ebenfalls Zugang zu einem Angebot. Aus rechtlichen Gründen gilt dies nur für Betriebe, welche zusätzlich auch Mitarbeitende beschäftigen, die zwingend dem L-GAV unterstellt sind. Wird beispielsweise ein Betrieb nur von einem Ehepaar geführt, das keine Mitarbeitenden beschäftigt, können keine Vergünstigungen gewährt werden.
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Waren Sie bis sechs Monate vor der Anmeldung noch in einem gastgewerblichen Betrieb angestellt und zwingend dem L-GAV unterstellt, können Sie unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der L-GAV Finanzierung profitieren. Die Voraussetzungen finden Sie unter den FAQ (bei der Frage «Gibt es rückwirkende Möglichkeiten zu einer L-GAV-Finanzierung?») oder Sie melden sich bei der Abteilung Subventionen bei Hotel & Gastro formation Schweiz, Tel. 041 392 77 53.
In nur zwei Schritten zur L-GAV-Vergünstigung
- Auf den Anmeldeformularen der vom L-GAV mitfinanzierten Aus- und Weiterbildungen wird grundsätzlich nach der L-GAV-Unterstellung gefragt.
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Sollten Sie eine dieser Fragen mit «ja» beantworten, erhalten Sie automatisch die Unterlagen von Hotel & Gastro formation Schweiz, um die L-GAV-Finanzierung zu beantragen.
Die Kontingente für Subventionen pro Jahr sind beschränkt.
Anträge werden nach Eingang berücksichtigt.
Vorgehen bei Unklarheiten zur L-GAV-Unterstellung
Mitarbeitende:
Wenden Sie sich bitte an die HR-Abteilung / Personalverantwortliche / Vorgesetzte in Ihrem Betrieb
Vorgesetzte:
Wenden Sie sich bitte an die Kontrollstelle
Was sonst noch wichtig ist
- für Mitarbeitende: Die meisten Weiterbildungen werden als Arbeitszeit angerechnet. Sie müssen dafür keine Ferien- oder andere freien Tage einsetzen.
- für Betriebe: Sie erhalten für einen Grossteil der Weiterbildungs- und Prüfungstage, den Ihre L-GAV-unterstellten Mitarbeitenden absolvieren, Lohnausfallentschädigungen.
- Preis- und Angebotsänderungen vorbehalten. Die finanziellen Mittel und Plätze sind beschränkt. Es besteht kein Recht auf Subventionsbeiträge. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung berücksichtigt.
Über den L-GAV
Der L-GAV des Gastgewerbes unterstützt die Aus- und Weiterbildung mit äusserst grosszügigen Beiträgen. Kaum eine andere Branche subventioniert ihren Bildungsbereich in vergleichbarem Umfang und bietet solch attraktive Einstiegs- und Aufstiegs-Chancen.
Die paritätische Aufsichtskommission für den L-GAV im Gastgewerbe legt fest, welche Aus- und Weiterbildungen in welchem Umfang subventioniert werden. Diese werden von diversen Bildungsinstitutionen angeboten.
Damit setzt der L-GAV ein starkes Signal gegen den Fachkräftemangel in der Branche. Profitieren auch Sie von den durch den L-GAV finanziell unterstützten Aus- und Weiterbildungen von der gastgewerblichen Basisbildung bis hin zur höheren Fachprüfung – gut für alle.